Econic Betriebsanleitung online

Betriebssicherheit und Zulassung

Hinweis Elektroniksysteme

Unfallgefahr

Durch unsachgemäße Eingriffe an elektronischen Bauteilen und deren Software könnten diese nicht mehr funktionieren. Die elektronischen Systeme sind durch Schnittstellen miteinander vernetzt. Eingriffe in diese Elektroniksysteme verursachen unter Umständen auch Störungen an Systemen, die nicht geändert wurden. Solche Funktionsstörungen können jedoch die Betriebssicherheit Ihres Fahrzeugs und damit Ihre eigene Sicherheit erheblich gefährden.

Auch andere unsachgemäße Arbeiten oder Veränderungen am Fahrzeug können die Betriebssicherheit gefährden.

Einige Sicherheitssysteme funktionieren nur bei laufendem Motor. Schalten Sie daher beim Fahren den Motor nicht aus.

 

Digitaler Tachometer und Gesamtkilometerzähler

Lassen Sie den elektronisch gespeicherten Gesamtkilometerstand Ihres Fahrzeugs nicht durch Eingriffe in die Elektronik verändern.

Wenn Sie beim Verkauf Ihres Fahrzeugs den Käufer nicht über einen geänderten Gesamtkilometerstand informieren, kann dies - abhängig vom Gesetzgeber - strafbar sein.

 

Veränderung der Motorleistung

Wenn Sie die Motorleistung Ihres Fahrzeugs durch Eingriffe in die elektronische Motorsteuerung erhöhen lassen, führt dies zum Erlöschen der Betriebserlaubnis und des Versicherungsschutzes sowie zum Verlust der Sachmängelansprüche.

Leistungsänderungen erfordern eine Neuzertifizierung des Fahrzeugs und sind gegenüber dem Versicherungsträger meldepflichtig. Reifen, Fahrwerk, Brems- und Kühlsysteme müssen an die erhöhte Motorleistung angepasst werden.

Durch Eingriffe in die elektronische Motorsteuerung verändern sich Emissionswerte, und die Betriebssicherheit des Motors ist nicht in jedem Fall gewährleistet. Leistungssteigerungen können zu Funktionsstörungen und Folgeschäden an anderen Aggregaten führen.

Wenn Sie beim Verkauf Ihres Fahrzeugs den Käufer nicht über die veränderte Motorleistung des Fahrzeugs informieren, kann dies - abhängig vom Gesetzgeber - strafbar sein.

 

BlueTec®-Abgasnachbehandlung

Die BlueTec®-Abgasnachbehandlung muss zur ordnungsgemäßen Funktion mit einem Reduktionsmittel (AdBlue) betrieben werden. Die Befüllung mit AdBlue ist nicht Bestandteil des Wartungsumfangs und muss regelmäßig während des Fahrzeugbetriebs vom Fahrer vorgenommen werden.

Befüllung und Fahrzeugbetrieb mit AdBlue sind erforderlich für die Einhaltung der Emissionsvorschriften und damit Bestandteil der Straßenzulassung des Fahrzeugs. Wenn das Fahrzeug ohne AdBlue betrieben wird, erlischt die Straßenzulassung. Die rechtliche Konsequenz ist die, dass das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen nicht mehr betrieben werden darf.

Dies kann in bestimmten Ländern ein Straftatbestand oder eine Ordnungswidrigkeit sein. Auch Vergünstigungen, bei Kauf und/oder dem Betrieb des Fahrzeugs, z. B. Steuerminderung oder Straßengebühr, können rückwirkend ungültig werden. Dies kann sowohl im Land der Zulassung als auch in einem anderen Land, in dem das Fahrzeug betrieben wird, der Fall sein.

Wenn der AdBlue-Vorrat aufgebraucht ist oder eine Störung vorliegt, wird der Fahrer durch die Kontrollleuchte (Motordiagnose) in der Instrumententafel informiert mehr. Zusätzlich erscheint eine Display-Meldung. Die Motorleistung kann beim erstmaligen Fahrzeugstillstand automatisch reduziert werden. Passen Sie Ihre Fahrweise an bzw. fahren Sie besonders vorsichtig. Füllen Sie den AdBlue-Behälter umgehend wieder auf bzw. lassen Sie bei einer Störung die BlueTec®-Abgasnachbehandlung in einer qualifizierten Fachwerkstatt prüfen und instand setzen.

Mercedes-Benz empfiehlt Ihnen hierfür einen Mercedes-Benz Service-Stützpunkt.